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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur jüngsten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan

27.12.2019 - Pressemitteilung

Anlässlich der jüngsten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt , Bärbel Kofler, heute (27.12.2019):

Mit Bestürzung habe ich von der erneuten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan am 26.12.2019 erfahren. Damit sind seit Dezember 2012 in Japan 39 Menschen hingerichtet worden.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung, welche die Bundesregierung unter allen Umständen ablehnt. Deutschland setzt sich gemeinsam mit seinen Partnern in der Europäischen Union aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein und wird während seiner dreijährigen Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ab 1. Januar 2020 sein Engagement noch einmal verstärken.

Deutschland und Japan sind enge Partner und arbeiten in vielen Fragen vertrauensvoll zusammen. Ich möchte daher die japanische Regierung erneut bitten, die bisherige Praxis zu überdenken und die weitere Vollstreckung der Todesstrafe auszusetzen. In Japan gibt es eine offene zivilgesellschaftliche Diskussion über die Abschaffung der Todesstrafe. Ich begrüße diese Diskussion; sie ist ein wichtiger Ansatzpunkt für Dialog.

Hintergrund:

In Japan wurde am 26.12.2019 eine zum Tode verurteilte Person hingerichtet. Es handelt sich um einen 40-Jährigen Chinesen, der wegen Raub und Mord an vier Personen im Jahr 2003 zum Tode verurteilt wurde und seitdem 16 Jahre in einer Todeszelle saß. Damit wurde das erste Mal seit zehn Jahren wieder ein Todesurteil gegen einen nicht-japanischen Staatsbürger vollstreckt. Die beiden Mittäter wurden laut Angaben japanischer Nachrichtenagenturen in China vor Gericht gestellt; einer von ihnen wurde dort ebenfalls zum Tode verurteilt und im Jahr 2005 hingerichtet.

Seit dem Amtsantritt von Regierungschef Shinzo Abe im Dezember 2012 sind damit insgesamt bereits 39 Menschen hingerichtet worden; zuletzt zwei Personen im August 2019. Zum Tode Verurteilte leben oft für Jahrzehnte in Todeszellen, erfahren von der Exekution erst unmittelbar zuvor und erhalten keine Gelegenheit, sich von ihren Angehörigen zu verabschieden. Diese werden erst im Nachhinein von der erfolgten Hinrichtung in Kenntnis gesetzt. Derzeit befinden sich 109 zum Tode verurteilte Häftlinge in Japans Gefängnissen.

Die Anzahl der Staaten, welche die Todesstrafe abgeschafft haben oder diese nicht mehr vollstrecken, wächst jedoch weltweit weiterhin: Über 130 Staaten verzichten auf die Todesstrafe oder auf ihre Anwendung, während etwa 50 Staaten Todesurteile vollstrecken. Japan ist – neben den USA – das einzige Land im Kreis der G7, in dem die Todesstrafe Anwendung findet; in Europa ist dies nur noch in Belarus der Fall.

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